Aktuelles erbrecht schweiz


In der Schweiz gilt ab dem 1. Januar ein neues Erbrecht. Dadurch werden die gesetzlichen Pflichtteile reduziert und die frei verfügbare Quote erhöht. Wer das Erbe mit einem Erbvertrag oder einem Testament regelt, kann dank dem revidierten Erbrecht über mindestens die Hälfte seines Vermögens frei verfügen. Mit der Erbrechtsrevision erhalten Erblasserinnen und Erblasser mehr Gestaltungsspielraum beim Verteilen ihres Nachlasses. Ab gilt das neue Erbrecht. Tiefere Pflichtteile erlauben mehr Flexibilität in der Nachlassplanung. Was Sie zur Erbrechtsrevision wissen sollten. Bitte aktivieren Sie es in den Browser-Einstellungen. Home Privatkunden. Neues Erbrecht in der Schweiz: das müssen Sie beachten. Tiefere Pflichtteile mit dem neuen Erbrecht. Die wichtigste Änderung, die mit der Erbrechtsrevision entsteht, sind tiefere Pflichtteile. Das sind geschützte Mindestanteile des Nachlassvermögens, die den gesetzlich vorgesehenen Erbinnen und Erben zustehen. Erblasserinnen und Erblasser können auch mit einem Testament nur über den Teil ihres Erbes frei verfügen, der nicht pflichtteilsgeschützt ist. aktuelles erbrecht schweiz

Aktuelle Änderungen im Schweizer Erbrecht 2023

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Mai entschieden, das revidierte Erbrecht auf den 1. Januar in Kraft zu setzen. Doch welche Gesetzesregelung gilt ab wann? Dabei ist der Zeitpunkt des Todes entscheidend. Wenn eine Person vor dem 1. Januar gestorben ist, gilt das bisherige Erbrecht. Wenn sie aber am oder nach dem 1. Januar stirbt, gilt das revidierte Erbrecht. Der Zeitpunkt der Nachlassregelung spielt dabei keine Rolle. Bisherige Erbverträge und Testamente bleiben auch im neuen Jahr weiterhin gültig. Im Erbrecht sind gesetzliche Pflichtteile festgehalten, auf die die Ehepartnerin bzw. Konkubinatspartnerinnen und -partner haben hingegen keinen gesetzlichen Anspruch auf das Erbe. Aufgrund der Pflichtteile ist der Teil des Erbes, über den die Hinterlassenden frei verfügen können, eingeschränkt. Diese Anteile — und somit auch die frei verfügbare Quote — werden nun aber neu verteilt. Der Pflichtteil der Eltern entfällt mit der Revision ganz siehe Grafik 3 und 4. Jener des Ehepartners bzw.

Neue Gesetze und Regelungen im schweizerischen Erbrecht Seit dem 1. Januar ist eine neue Fassung des Schweizer Erbrechts in Kraft.
Die wichtigsten Punkte des aktuellen Schweizer Erbrechts In der Schweiz gilt ab dem 1. Januar ein neues Erbrecht.

Neue Gesetze und Regelungen im schweizerischen Erbrecht

Ob Vorsorgen, Steuern sparen oder Anlegen. Wir helfen Ihnen gerne. Nicht sicher, was Sie benötigen? Kundenportal Referral. Seit Januar ist das teilrevidierte Schweizer Erbrecht in Kraft. Mit den neuen Bestimmungen können Sie flexibler und selbstbestimmter entscheiden, wer wie viel Ihres Nachlasses erhalten soll. Sie können über einen grösseren Teil Ihres Nachlasses frei verfügen. Neu sind unter anderem die Pflichtteile für Nachkommen kleiner und der Pflichtteil der Eltern fällt weg. Swiss Life gibt Ihnen einen aktuellen Überblick und verrät, worauf Sie bei der Erbschafts- und Nachlassplanung achten sollten. Wenn die Erblasserin oder der Erblasser kein Testament oder keinen Erbvertrag hinterlässt, wird der Nachlass nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Die Erbfolge folgt der Blutsverwandtschaft inklusive Adoption , nähere Verwandte schliessen entferntere aus. Solange die Erblasserin oder der Erblasser Nachkommen hinterlässt, schliessen diese alle anderen Verwandten aus. Mit einem Testament einseitige Verfügung können Sie pflichtteilsgeschützte Erbinnen und Erben auf den Pflichtteil beschränken und weitere erbende Personen zusätzlich begünstigen.

Die wichtigsten Punkte des aktuellen Schweizer Erbrechts

Bitte beachten Sie: Konkubinatspartnerinnen und Konkubinatspartner haben keinen gesetzlichen Erbteil. Wenn Sie möchten, dass Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner etwas erbt, müssen Sie dies ausdrücklich in Ihrem Testament vorsehen. Aufteilung des Erbes, wenn Sie Kinder haben. Aufteilung des Erbes, wenn Sie keine Kinder haben. Sie sind verheiratet oder leben in einer eingetragenen Partnerschaft. Sie sind nicht verheiratet und leben nicht in einer eingetragenen Partnerschaft. Beispiel: Ihr Erbe beläuft sich auf Franken. Sie haben weder ein Testament noch einen Erbvertrag erstellt. Ihre Ehefrau erbt 75 Franken. Wenn Sie ein Testament oder einen Erbvertrag erstellen , können Sie die Erbinnen und Erben sowie die Aufteilung Ihres Erbes anpassen; dabei müssen Sie die gesetzlichen Pflichtteile einhalten. Sie können eine oder mehrere Erbinnen oder einen oder mehrere Erben den anderen gegenüber begünstigen, indem Sie etwa Ihrer Ehefrau, Ihrem Ehemann, Ihrer eingetragenen Partnerin oder Ihrem eingetragenen Partner mehr geben als Ihren Kindern.