Abtreibung kirche evangelisch
Die evangelische Kirche spricht sich in der Diskussion um den Paragrafen für eine liberalere Regelung des Schwangerschaftsabbruchs aus. Auch die Diakonie steht hinter diesem Vorschlag. Es gibt aber auch andere Stimmen. Sie warnen mit Verweis auf die Debatte in anderen Ländern über Abtreibung sogar von einer "Gefahr einer Vertiefung gesellschaftlicher Gespaltenheit". Der Rat der EKD hatte in seiner Stellungnahme an die von der Bundesregierung berufene Kommission, die über Möglichkeiten einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs berät, dafür plädiert, Abtreibungen erst in einem späteren Stadium der Schwangerschaft strafrechtlich zu regeln. Der ÖAK kritisiert das:. Derweil veröffentlichte auch die Diakonie ihre Stellungnahme zur Diskussion um den Paragrafen , der Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich verbietet, nach einer Beratung und innerhalb einer bestimmten Frist aber straflos stellt. Sie plädiert wie die EKD, die Regeln im Strafrecht für frühe Schwangerschaften zu streichen. Anders als die EKD will die Diakonie auch nicht an einer Beratungspflicht vor einem Abbruch festhalten.
Abtreibung und evangelische Kirche: Eine kontroverse Debatte
Autoren des Beitrags sind Petra Bahr, die Mitglied des Ethikrats ist, der ehemalige Vorsitzende des Ethikrats Peter Dabrock, der Theologe und Ethiker, Reiner Anselm, und der Vizepräsident des Kirchenamts der Evangelischen Kirche in Deutschland EKD , Stephan Schaede. Schwangerschaftswoche nach vorheriger verpflichtender Beratung straffrei bleiben könnten. Schwangere Frauen und Paare müssten Bedingungen vorfinden, die es ihnen ermöglichen, sich auch dann für ein Kind entscheiden zu können, wenn die Schwangerschaft ungeplant sei oder sich die Perspektiven der Frau oder des Paares im Laufe der Schwangerschaft verändert hätten, etwa durch wirtschaftliche Not, Partnerverlust oder auch pränataldiagnostische Befunde. Die Autoren betonen, das in der schwangeren Frau heranwachsende menschliche Leben habe von Beginn an ein Lebensrecht. Werde diesem menschlichen Leben das Lebensrecht streitig gemacht, stelle sich unweigerlich die Schuldfrage. Eine Gesellschaft, die trotz einer im weltweiten Vergleich weit überdurchschnittlichen ökonomischen Lage, trotz Mahnungen der Sozialverbände, Kirchen und des Verfassungsgerichts, nach wie vor nicht die Rahmenbedingungen geschaffen habe, um die seit langem nahezu konstant hohe Zahl von Schwangerschaftsabbrüchen radikal zu reduzieren, mache sich theologisch gesehen vor Gott schuldig.
| Evangelische Kirche und Abtreibung: Die moralischen Grenzen | Die Embryonen in vitro und die Embryonen in vivo haben die gleiche Würde und das gleiche Recht auf Leben. Der Schutz des ungeborenen Lebens ist unteilbar. |
| Abtreibung aus evangelischer Sicht: Ethische Überlegungen | Bitte aktivieren sie dies in Ihrem Browser. Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland noch immer strafbar. |
| Die evangelische Kirche und der Abtreibungsstreit: Positionen und Argumente | Die evangelische Kirche spricht sich in der Diskussion um den Paragrafen für eine liberalere Regelung des Schwangerschaftsabbruchs aus. Auch die Diakonie steht hinter diesem Vorschlag. |
Evangelische Kirche und Abtreibung: Die moralischen Grenzen
Die Embryonen in vitro und die Embryonen in vivo haben die gleiche Würde und das gleiche Recht auf Leben. Der Schutz des ungeborenen Lebens ist unteilbar. Darum müssen alle Anstrengungen zum Schutz des ungeborenen Lebens im Mutterleib darauf gerichtet sein, es mit der Frau und nicht gegen sie zu schützen. Aus der körperlichen Vereinigung von Frau und Mann kann neues Leben hervorgehen. Neuere medizinische Untersuchungs- und Darstellungsmethoden wie etwa die Ultraschallaufnahme des Fetus tragen dazu bei, die Wahrnehmung für das wunderbare und geheimnisvolle Wachsen des Lebens zu schärfen. Schwangerschaft ist darum in ganz besonderer Weise eine Zeit dankbaren Staunens und intensiver Freude. Vor allem dann, wenn die Schwangerschaft ungewollt eingetreten ist, fehlt häufig die Zeit, um die überraschend eingetretene Situation in Ruhe zu bedenken und die erforderlichen Umstellungen vorzubereiten. Viele Schwangerschaftskonflikte können von der schwangeren Frau, dem Vater des Kindes und den beteiligten Familien ohne oder mit Hilfe Dritter bewältigt werden.
Abtreibung aus evangelischer Sicht: Ethische Überlegungen
Aber, so sagt sie: Ohne Gesetz, ohne Strafandrohung könne man keine Pflichtberatung durchsetzen. Der Erfurter Regionalbischöfin geht es auch darum, das Lebensrecht des Ungeborenen in Relation zum Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren nicht zu schwächen. Dem hält Eske Wollrad entgegen:. Der Embryo existiert nicht ohne die Schwangere, er ist abhängig von ihr, und deswegen sagen wir, indem die Rechte der schwangeren Person gestärkt werden, werden auch die Rechte des Embryos gestärkt. Hinter der Auseinandersetzung verbirgt sich ein grundsätzlicher Dissens. Wer darf darüber entscheiden, wie man auf den Fötus blickt? In dieser Frage ist die evangelische Kirche gespalten. Eske Wollrad vom Dachverband Evangelischer Frauen in Deutschland sagt:. Der Stellenwert des Embryos wird bestimmt durch die schwangere Person: die entscheidet, welchen Stellenwert der Embryo hat, das kann kein Staat machen, kein Gesetz und keine Kirche. Die Regionalbischöfin Spengler beruft sich dagegen auf eine kirchliche Position, die besagt:.