Abfindung während kurzarbeit


Aufgrund der Corona-Pandemie sind viele Unternehmen in Schwierigkeiten geraten. Betroffene Arbeitnehmer fürchten deshalb oft um ihren Job. Während vielfach Kurzarbeit angeordnet wurde, kommt es immer häufiger zu Kündigungen. Wie aber ist die Rechtslage bei Kündigungen während der Kurzarbeit? Diese Frage soll der folgende Beitrag beantworten. Für Kündigungen während der Kurzarbeit gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie im Normalfall. Der Arbeitgeber braucht für eine ordentliche Kündigung auch während der Kurzarbeit einen Kündigungsgrund. Dies gilt zumindest dann, wenn im Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer arbeiten und der Arbeitnehmer bereits über sechs Monate für den Arbeitgeber tätig ist. Liegt kein Kündigungsgrund vor, ist die Kündigung rechtswidrig. Sie fährt mit einem Dienstwagen zu Kunden und führt Reparaturen aus. Wegen Trunkenheit am Steuer wird ihr die Fahrerlaubnis entzogen. Sie kann ihre Tätigkeit jedoch nur mit dem Auto ausführen. Eine personenbedingte Kündigung ist daher auch während der Kurzarbeit möglich. abfindung während kurzarbeit

Abfindung während Kurzarbeit: Rechte und Regelungen

Das verdeutlichen auch die Zahlen: Die Anzahl der in Kurzarbeit Beschäftigten erreichte im Jahr neue Rekordstände — die Agentur für Arbeit meldete z. Wer sich als Arbeitnehmer wegen Corona in Kurzarbeit befindet, kann wie bei einem Vollzeit-Arbeitsverhältnis auch gekündigt werden. Damit die Entlassung rechtswirksam ist, muss ein bestimmter Grund vorliegen:. Eine betriebsbedingte Kündigung ist eine einseitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Grundsätzlich ist es rechtens, einen Mitarbeiter in Kurzzeit betriebsbedingt zu entlassen — allerdings sind die gesetzlichen Hürden dafür hoch. Damit eine Entlassung aus betriebsbedingten Gründen wirksam ist, müssen laut Kündigungsschutzgesetz KschG 4 Voraussetzungen erfüllt sein:. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist während der Kurzarbeit genauso möglich wie bei Vollzeitarbeit. Da diese Form der Entlassung ohnehin auf eine schwere Verhaltensverfehlung zurückzuführen sein muss, die eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nicht zulässt, sind dem Arbeitgeber während der Kurzarbeit keine zusätzlichen Einschränkungen auferlegt.

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Abfindung und Kurzarbeit: Tipps für Arbeitnehmer Eine betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber ist sowohl während als auch nach der Kurzarbeit möglich. Dies kommt insbesondere dann infrage, wenn sich nach der Anordnung beziehungsweise nach dem Ende der Kurzarbeit die betrieblichen Umstände derart geändert haben, dass der Arbeitgeber Sie nicht weiter im Unternehmen beschäftigen kann.
Die Bedeutung der Abfindung während der KurzarbeitAufgrund der Corona-Pandemie sind viele Unternehmen in Schwierigkeiten geraten. Betroffene Arbeitnehmer fürchten deshalb oft um ihren Job.

Wie Sie Ihre Abfindung bei Kurzarbeit sicherstellen

Eine betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber ist sowohl während als auch nach der Kurzarbeit möglich. Dies kommt insbesondere dann infrage, wenn sich nach der Anordnung beziehungsweise nach dem Ende der Kurzarbeit die betrieblichen Umstände derart geändert haben, dass der Arbeitgeber Sie nicht weiter im Unternehmen beschäftigen kann. Mit Kurzarbeit allein lässt sich allerdings noch keine Kündigung rechtfertigen, dafür braucht es weitere betriebsbezogene Gründe, zum Beispiel:. Grundsätzlich darf Ihnen Ihr Arbeitgeber nicht einfach kündigen, wenn Sie krank sind — egal ob Sie in Kurzarbeit sind oder nicht. Erst wenn eine längere Krankheit so schwer ist, dass Sie Ihre Arbeitsleistung schlichtweg nicht mehr erbringen können und dass eine baldige Besserung der Lage nicht absehbar ist, kann eine krankheitsbedingte Kündigung wirksam sein. Bei kürzeren Erkrankungen und Fehlzeiten von bis zu sechs Wochen pro Jahr müssen Sie sich auch in der Kurzarbeit keine Sorgen machen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie einen Beinbruch erlitten oder an einem Virus erkrankt sind.

Abfindung und Kurzarbeit: Tipps für Arbeitnehmer

Doch das trifft nicht zu! Möchten Sie als Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen und dabei betriebsbedingte Gründe anführen, wird es jedoch schwierig in der Argumentation. Denn: die wirtschaftlich schwierige Lage , in der sich das Unternehmen befindet, darf nicht alleiniger Kündigungsfaktor sein. Vielmehr müssen hier weitere Gründe angeführt werden, die eine Kündigung alternativlos machen. Eine reine wirtschaftliche Ungewissheit für die kommenden Monate reicht hier bei Weitem als Argumentationsgrundlage nicht aus. Achten Sie darauf, dass Sie die Kündigung in der schriftlichen Kündiungserklärung deutlich und ausführlich begründen können. Dabei riskieren Sie die Entstehung zusätzlicher Kosten, zum Beispiel in Form von Prozess- und Anwaltskosten oder Abfindungszahlungen. Holen Sie daher bestenfalls vorab bereits juristischen Rat zur konkreten Ausgestaltung der Kündigung ein. Hierzu bieten wir auch eine kostenlose Erstberatung an. Ist eine ordentliche Kündigung ausgesprochen, liegt das konkrete Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses oft noch in der Zukunft — zum Beispiel zum Ende des Folgemonats oder innerhalb der nächsten drei Monate.