82a sgb xii grundrente
Einzelansicht x. Die Grundrente in der gesetzlichen Rentenversicherung SGB VI wird nicht als eigenständige Rente, sondern als Rentenzuschlag gewährt. Sie muss nicht gesondert beantragt werden; die Deutsche Rentenversicherung prüft mögliche Ansprüche von Amts wegen. Aufgrund der individuell sehr unterschiedlichen Bedarfe reichen die durch die Gewährung der Grundrente erreichten Einkommensverbesserungen in der gesetzlichen Rente nicht in jedem Fall aus, Hilfebedürftigkeit zu vermeiden oder zu beseitigen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass den Betroffenen monatlich mehr tatsächliche Mittel zur Verfügung stehen als der aktuelle Leistungsanspruch. Versorgungswerk der Ärzte stammen. Hiermit erfolgt eine Wertschätzung, dass auch diesen Beziehern von Leistungen nach dem SGB XII mehr zur Verfügung steht, wenn sie langjährig Leistungen im Erwerbsleben, insbesondere durch die Zahlung von Beiträgen, erbracht haben. Die Deutsche Rentenversicherung ermittelt diese Grundrentenzeiten und bestätigt sie.
82a SGB XII Grundrente: Regelungen und Anwendung
Die Deutsche Rentenversicherung ermittelt diese Grundrentenzeiten und bestätigt sie. Vergleichbare Zeiten sind für beitragsfinanzierte Systeme solche, für die Beiträge aufgrund einer Versicherungspflicht eingezahlt wurden. Beitragsfinanzierte System sind:. Lehrer, Erzieher an nicht-öffentlichen Schulen vorlag. Die leistungsbeziehende Person im SGB XII muss 33 Jahre an Grundrentenzeiten oder vergleichbare Zeiten erfüllt haben; das entspricht Kalendermonaten. Achtung: Die Gewährung des Freibetrages setzt keinen Bezug von Grundrente voraus. Die Rentenbescheide sind vollständig vorzulegen, damit über einen Leistungsanspruch nach dem Dritten oder Vierten Kapitel SGB XII unter Berücksichtigung des Freibetrages entschieden werden kann. Sofern Grundrentenzeiten in den Rentenbescheiden nicht ausgewiesen sind, sind diese beim Rentenversicherungsträger im Rahmen einer Einzelabfrage zu ermitteln. Sofern bei Antragstellung auf Leistungen nach dem Dritten oder Vierten Kapitel SGB XII noch kein Nachweis über ggf. Hierfür wurde eine gesonderte Verwaltungsanweisung zur Verfügung gestellt.
| Grundrente nach 82a SGB XII: Hintergrund und Zielsetzung | Einzelansicht x. Inhalt und Ziel. |
| Praktische Umsetzung der 82a SGB XII Grundrente | Einzelansicht x. Die Grundrente in der gesetzlichen Rentenversicherung SGB VI wird nicht als eigenständige Rente, sondern als Rentenzuschlag gewährt. |
| Auswirkungen der 82a SGB XII Grundrente auf die Alterssicherung | Der Verabschiedung des Grundrentengesetzes 1 1 Grundlegend zum Grundrentengesetz: Matlok, Schröder, Grundrentengesetz — was ändert sich für die RV, RVaktuellS. Während sich einige für mehr Mindestsicherungselemente innerhalb der gesetzlichen RV aussprachen, um langjährigen Geringverdienern den Gang zum Grundsicherungsamt zu ersparen, hielten andere die Ausdehnung der bereits vorhandenen Freibeträge in der Grundsicherung auf Ansprüche aus Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen RV für vorzugswürdig. |
Grundrente nach 82a SGB XII: Hintergrund und Zielsetzung
Der Verabschiedung des Grundrentengesetzes 1 1 Grundlegend zum Grundrentengesetz: Matlok, Schröder, Grundrentengesetz — was ändert sich für die RV, RVaktuell , S. Während sich einige für mehr Mindestsicherungselemente innerhalb der gesetzlichen RV aussprachen, um langjährigen Geringverdienern den Gang zum Grundsicherungsamt zu ersparen, hielten andere die Ausdehnung der bereits vorhandenen Freibeträge in der Grundsicherung auf Ansprüche aus Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen RV für vorzugswürdig. Kontrovers diskutiert wurden dabei insbesondere die unterschiedlichen Grundprinzipien von RV einerseits und Grundsicherung andererseits: Grundsicherungsleistungen werden ohne Vorleistungen bei Bedürftigkeit gezahlt. Zum anderen gelten künftig in der Grundsicherung für die Prüfung der Bedürftigkeit andere Regeln, durch die das Subsidiaritätsprinzip abgeschwächt wird 4 4 Mit dem Grundrentengesetz werden nicht nur Freibeträge bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, sondern auch beim Wohngeld, bei der Hilfe zum Lebensunterhalt, bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende und bei der Versorgung der Opfer des Krieges nach dem Bundesversorgungsgesetz eingeführt.
Praktische Umsetzung der 82a SGB XII Grundrente
Dagegen erhob die Klägerin am Das gelte auch für die Erwerbsminderungsrente. Mit Widerspruchsbescheid vom März wies der Beklagte den Widerspruch der Klägerin zurück. Ausnahmetatbestände von der Anrechnung seien nicht erfüllt. Abzusetzen sei ein Freibetrag von einer zusätzlichen Altersvorsorge. Bei den von der Widerspruchsführerin bezogenen Renten handele es sich jedoch um gesetzliche Renten und nicht um eine zusätzliche Altersvorsorge, deren Voraussetzungen in Absatz 5 der Vorschrift beschrieben würden. Dagegen hat die Klägerin am Mai Klage erhoben. Es komme zwar in Betracht, dass nach den zitierten gesetzlichen Vorgaben die Zuerkennung des dort normierten Freibetrages nicht möglich sei. Die Klägerin vertrete jedoch die Auffassung, dass durch diese Form der Gesetzesnormierung verfassungsrechtliche Grundsätze verletzt würden. Die Klägerin, die tatsächlich nicht über eine private Zusatzrente verfüge und auch keine rentenrechtliche Wartezeit erfülle, sei aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen, die zu einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit führten, nicht mehr in der Lage, diese Voraussetzungen durch weitere Renteneinzahlungen von sich aus zu erfüllen.