Für die Ermittlung der Nutzungsdauern in der Kategorie „Möbel“ sowie der anderen Anlagen nutzen wir die amtlichen AfA-Tabellen, Urteile, Nutzerangaben und.
Bei Alleinerziehenden beträgt der Anspruch maximal 20 Arbeitstage pro Kalenderjahr und Kind. Unter diesen gesetzlichen Voraussetzungen des Kinderkrankengeldes.